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Steuerliche Aspekte

Persönliche Steuererklärung

Die Abgabe der persönlichen Steuererklärung ist nicht nur eine Pflicht, mit ihr sind auch Rechte verbunden. Nur mit einer vollständig ausgefüllten Steuerdeklaration können Sie sämtliche Abzüge geltend machen. Obwohl die Steuergesetze strenge Regeln aufstellen, bleibt dennoch ein Spielraum für Steuereinsparungen. Diese gilt es auszuschöpfen.

Aufgrund der Angaben in Ihrer Deklaration können Sie Ihre Steuerausgaben genau budgetieren und die Veranlagung und Steuerrechnung mit Ihren Zahlen vergleichen. Eine saubere Dokumentation ermöglicht es Ihnen, bei Abweichung zu Ihren Lasten rechtzeitig eine begründete Einsprache zu erheben.

Aufnahme einer selbständigen Erwerbstätigkeit

Markttendenzen, technischer Fortschritt sowie neue Anforderungen im Beruf können zum Aufbau einer eigenen Existenz ermutigen. Dabei ist es nicht maßgebend, in welche Branche und Richtung die Selbständigkeit führt, Tatsache ist: Jeder Weg eines Unternehmers führt zum Steueramt.

Nebst dem beruflichen Know-how und der realistischen Einschätzung der Marktchancen steigert das Wissen um die Steuern die Chancen zum geschäftlichen Erfolg. Steuerliche Überlegungen sollten bereits in der Planungsphase beim Aufbau eines Unternehmens einfließen. Nur so können unangenehme Überraschungen vermieden werden.

Gründung einer Gesellschaft in der Schweiz

Eine gute Infrastruktur, politische Stabilität sowie eine mildes Steuerklima könne zur Gründung einer Gesellschaft in der Schweiz animieren. Seit Inkrafttreten der bilateralen Verträge mit der EU können EU-Bürger praktisch ohne Einschränkung in der Schweiz arbeiten, und Wohnsitz nehmen oder eine Gesellschaft in der Schweiz gründen.

Dabei können Holding- und Domizilgesellschaften, Gesellschaften mit überwiegend auslandbezogener Geschäftstätigkeit sowie Gesellschaften, die neue Arbeitsplätze bereitstellen, spezielle Steuerprivilegien in Anspruch nehmen.

Ordentliche Besteuerung von Gesellschaften in der Schweiz

Ordentliche Ertragsteuer Basel-Stadt:    9% bis 24.5%
Ordentliche Kapitalsteuer Basel-Stadt:    5.25 Promille
Direkte Bundessteuer:    8.5% Gewinnsteuer

Auf den thesaurierten Gewinnen lastet eine Quellensteuer (Eidg. Verrechnungssteuer auf Dividenden) von 35%, die beim Ausschütten der Gewinne fällig wird.


Gründung einer Gesellschaft in der Schweiz

1.) GmbH

  • Einzubringendes Kapital mindestens CHF 20'000 (Bargründung)
  • 2 Gründer, nach der Gründung Einmann-GmbH möglich
  • Ein Geschäftsführer muss Schweizer sein und in der Schweiz wohnen. EU-Bürger sind seit Inkrafttreten der bilateralen Verträge Schweizern gleichgestellt. Ein Geschäftsführer muss in der Schweiz wohnen.

2.) Aktiengesellschaft

  • Einzubringendes Kapital mindestens CHF 100'000 (Bargründung)
  • 3 Gründer, nach der Gründung Einmann-AG möglich
  • Die Mehrheit der Verwaltungsräte müssen Schweizer sein und in der Schweiz wohnen. EU-Bürger sind seit Inkrafttreten der bilateralen Verträge Schweizern gleichgestellt. Die Mehrheit der Verwaltungsräte muss in der Schweiz wohnen.
  • Für einen Verwaltungsrat in der Schweiz, der im Auftragsverhältnis für die ausländische Geschäftsleitung handelt, sind für Haftungsrisiken aus der Geschäftstätigkeit besondere Verträge abzuschliessen und gegebenenfalls Sicherheiten bereitzustellen.

Notwendige Informationen zur Gründung

  • Name, Heimatort, Wohnort, Geburtsdatum und Beteiligungsquote der Gründer
  • Firma
  • Sitz der Gesellschaft
  • Zweck der Gesellschaft
  • Kapital

Gründungskosten AG oder GmbH je nach Aufwand
  • Anfrage beim Eidg. Amt
    für das Handelsregister
  • Informationsbeschaffung
    bei den Gründern
  • Besorgung einer
    gesetzlichen Revisionsstelle     
  CHF 2'000-3'000  
  • Kosten des Notars für
    Gründungsakt, Statuten
  • Anmeldung an
    das Handelsregister
  • Gründerversammlung
  CHF 2'000-3'000  
  • Gebühren
    des Handelsregisters
  CHF 1'000-2'000  

Zusätzliche Kosten nach Aufwand

  • Beratung und Besorgung der Wohnsitznahme und Arbeitsbewilligung eines Geschäftsführers in der Schweiz oder suchen eines Geschäftsführers in der Schweiz und Ausarbeiten der Verträge
  • Antrag an die Steuerverwaltung für eine privilegierte Besteuerung der Gesellschaft
  • Je nach Geschäftstätigkeit Anmeldung bei der Mehrwertsteuer und bei den Sozialversicherungen

Gesellschaften in der Schweiz mit privilegierter Besteuerung

1.) Verwaltungsgesellschaften ohne Geschäftstätigkeit in der Schweiz

1.1) Verwaltung des eigenen Vermögens

  • Erträge aus Beteiligungen
  • Zinsen, Dividenden, Erträge, Minderheitsbeteiligungen/Streubesitz aus inländischen oder ausländischen Quellen

Mögliche Rechtsform: AG

1.2) Hilfstätigkeit für Konzerngesellschaften

  • Insbesondere Finanzierungs-, Fakturierungs- und Inkassofunktionen, Vermittlungsgeschäfte auf der Basis von Kommissionen und Provisionen
  • Verwertung von nicht aus der Schweiz stammenden Patenten und Lizenzen

Mögliche Rechtsform: AG oder GmbH

2.) Gesellschaft mit überwiegen Auslandbezogener Geschäftstätigkeit

2.1) Handelsgesellschaft

  • Überwiegend Warengeschäfte Ausland - Ausland, das heisst der Lieferant und der Kunde müssen im Ausland ansässig sein, die gehandelte Ware darf zu keinen Zeitpunkt in die Schweiz gelangen

Mögliche Rechtsform: AG oder GmbH

2.2) Dienstleistungsgesellschaft

  • Dienstleistungen Ausland-Ausland; massgebend ist der Ort der Wertschöpfung, insbesondere der Sitz des Dienstleistungsunternehmens mit seiner Infrastruktur, Ort der Anstellung und Ort der Ansässigkeit der leitenden Mitarbeiter

Mögliche Rechtsform: AG


Privilegierte Besteuerung von Holding- und Domizilgesellschaften

1.) Erträge aus Beteiligungen sind in der Regel steuerfrei

2.) Zinsen und Dividenden (Streubesitz) aus Ausländischen Quellen werden auf Antrag kantonal privilegiert besteuert

Kanton Basel-Stadt:    Quote 0% der ordentlichen Ertragssteuern*
Direkte Bundessteuer:    8.5% Gewinnsteuer

3.) Erträge aus Hilfstätigkeit für Konzerngesellschaften werden auf Antrag kantonal privilegiert besteuert

Kanton Basel-Stadt:    Quote 10% der ordentlichen Ertragssteuern*
Direkte Bundessteuer:    8.5% Gewinnsteuer

4.) Erträge aus Auslandbezogener Geschäftstätigkeit werden auf Antrag kantonal privilegiert besteuert

Kanton Basel-Stadt:    Quote 15% der ordentlichen Ertragssteuern*
Direkte Bundessteuer:    8.5% Gewinnsteuer

5.) Kapitalsteuer der Holding- und Domizilgesellschaften im Kanton Basel-Stadt

0.5 Promille


*Ordentliche Ertragsteuer Basel-Stadt: 9 bis 24.5%